Ob Sie Werbung an einen potenziellen Neukunden verschicken möchten, oder Ihren Newsletter publik machen wollen. Sobald Sie E-Mails versenden, gibt es einiges zu beachten.
Bevor E-Mail-Adressen gekauft werden, sollten Sie sich umfassend über die gesetzlichen Gegebenheiten von Werbemails informieren. Dafür sollten Sie sich genug Zeit nehmen, um abwägen zu können, ob E-Mail-Marketing die Richtige Option für Ihr Unternehmen ist.
Wer E-Mails ohne Einwilligung des Adressaten verschickt, kann sich zunächst strafbar machen. Grund dafür ist, dass E-Mail-Adressen in der Regel ohne Opt-In erworben werden. Eine Werbeeinwilligung muss immer individuell erhoben werden und ist nicht übertragbar und somit auch nicht verkäuflich. Daher sollten Sie immer bedenken, dass der Einsatz von E-Mail-Werbung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sofern Ihnen keine Werbeeinwilligung vorliegt.
Es gibt Adressanbieter, die Adressen mit einer Opt-In anbieten. Derlei Angebote sollten zunächst kritisch betrachtet werden. Denn wie bereits beschrieben ist es nicht möglich eine Werbeeinwilligung zu übertragen, da diese in jedem Fall selbst erhoben werden muss. Einzige Ausnahme ist hierbei, dass der Besitzer dieser E-Mail-Adresse zustimmt, dass jeder Ihm ausnahmslos Werbung zuschicken darf. Dies ist jedoch schwer zu beweisen und kommt außerdem nicht oft vor. Wenn Sie Ihr eigenes Postfach betrachten, dann können Sie sich den Spamordner einmal genauer ansehen. Sie erhalten täglich Unmengen an E-Mails von den verschiedensten Firmen. Nun stellen Sie sich die Fragen, woher diese Firmen Ihre Werbeeinwilligung haben – Sie sind sich bestimmt sicher, dass Sie diese nicht erteilt haben. Leider geben wir fast alle täglich Werbeeinwilligungen ab – zum Beispiel bei der Anmeldung auf einer Website durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung. Oft steht im Kleingedruckten, dass die von Ihnen angegebenen Daten an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben werden. Sobald Sie akzeptieren, bestätigen Sie die Nutzung Ihrer Daten und erteilen eine Werbeeinwilligung.
Bei der Auswahl eines Anbieters sollten Sie sich Zeit lassen und die Möglichkeiten gut abwägen. Dabei lohnt es sich die Websites der diversen Adresshändlern genauer zu betrachten. Achten Sie darauf wie die Website strukturiert ist und was der Händler außerdem für Services anbietet. Ein Blick in die Bewertungen kann ebenfalls hilfreich sein, vielleicht finden Sie Erfahrungsberichte und können dadurch erste Eindrücke über die Qualität der Daten und die Verlässlichkeit des Händlers erhalten. Ein Adresshändler, der Ihnen E-Mail-Adressen mit Werbeeinwilligung anbietet, sollte auf jeden Fall kritisch betrachtet werden.
Gute Recherche und ein breites Wissen über E-Mail-Marketing sind der erste Schritt zu einer erfolgreichen Kampagne. Wenn Sie dazu die gesetzlichen Gegebenheiten beachten, steht einem Mailing nichts mehr im Weg.
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